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Bundesbasisfallwert 2022 – Empfehlung

Auch für 2022 wird der BBFW nach Festlegung der Landesbasisfallwerte ermittelt. Der BVMed empfiehlt für den Übergang einen fiktiven BBFW in Höhe von 3.830 €.

Seit 2021 wird der Bundesbasisfallwert nicht mehr prospektiv vereinbart. Gemäß §10 KHEntgG muss dieser durch das InEK als Mittelwert aus den jeweiligen 16 Landesbasisfallwerten gebildet werden (diese liegen für 2022 bisher nicht vollständig vor). Demnach muss der BBFW erst bis zum 31.03. veröffentlicht werden.

Um bis zur Veröffentlichung des BBFW handlungsfähig zu bleiben und eine kurzfristige und einheitliche Darstellung von Vergütungsbeträgen (z.B. in Kodierbroschüren) zu ermöglichen und Unsicherheiten auf Seiten der Krankenhäuser zu vermeiden, empfiehlt Healthcare Heads in Übereinstimmung mit dem vom BVMed veröffentlichten Positionspapier einen „fiktiven“ BBFW für 2022 von 3.830 €. Dieser Betrag stellt laut BVMed eine Annäherung an den zu erwartenden BBFW dar und sollte nur bis zur Veröffentlichung des konkreten BBFW 2022 verwendet werden.

Der fiktive BBFW stellt eine reine Handlungsempfehlung dar. Mit diesem können Kodierinformationen und Erlösberechnungen für 2022 bereits jetzt vorgenommen werden.

Unabhängig davon muss die krankenhausindividuelle Erlöskalkulation mit den jeweilige Landesbasisfallwerten durchgeführt werden.

Wir unterstützen die Handlungsempfehlung des BVMed und sind ab sofort für die Erstellung und Aktualisierung von Kodierinformationen und -broschüren verfügbar.

Kontaktieren Sie uns:

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0