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BMG beschließt zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in der Corona Krise

Insbesondere der Schutz der Risikogruppen als auch die finanzielle Unterstützung der Pflegekräfte stehen im Vordergrund.

Am 29.04.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen.

Dieses zweite soll nun das gleichnamige erste Gesetz als auch das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz ergänzen und weiterentwickeln. Im Vordergrund stehen insbesondere der Schutz der Risikogruppen als auch die finanzielle Unterstützung von Pflegekräften.

Unter anderem werden folgende Punkte thematisiert und festgelegt:

  1. Um mehr Tests zu ermöglichen, kann das BMG die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, die Tests auf das Coronavirus zu bezahlen.
  2. Verstärkte Tests im Umfeld von Risikogruppen.
  3. Auch negative Testergebnisse müssen zukünftig gemeldet werden.
  4. Beschluss einer einmaligen Corona-Prämie von bis zu 1.000€ für alle Kräfte in der Altenpflege
  5. Unterstützung von Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich wird erleichtert und vereinfacht ermöglicht.
  6. Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird mit zusätzlichen 50 Mio. € unterstützt.
  7. Allgemein soll die Verwaltung im Gesundheitswesen durch mehr Flexibilität und weniger Bürokratie entlastet werden.

Den kompletten Gesetzesentwurf finden Sie hier auf der Internetseite des BMG zum Download.

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