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COVID-19-Krankenhaus- entlastungsgesetz

Das in Rekordzeit beschlossene Gesetz zur Entlastung der Krankenhäuser während der Corona Krise soll morgen verabschiedet werden.

 

Wieder einmal hat Gesundheitsminister Jens Spahn ein neues Gesetz in Rekordzeit auf den Weg gebracht.

Das Ziel des COVID-Krankenhausentlastungsgesetztes ist es, Erlösausfälle sowie Defizite der Krankenhäuser zu vermeiden und die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig sicherzustellen.
Unter anderem beinhaltet das Gesetz folgende Maßnahmen:

  • Planbare Aufnahmen, Eingriffe oder Operationen sollen verschoben werden. Krankenhäuser erhalten einen Pauschalbetrag in Höhe von 560 € für jedes freigehaltene Bett erhalten.
  • Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.
  • Darüber hinaus wird für jede neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit ein Bonus in bundeseinheitlicher Höhe von 50.000 Euro vergütet.
  • Für Mehrkosten, insbesondere durch persönliche Schutzausrüstung, erhalten Krankenhäuser vom 1.03. bis zum 30.09.2020 einen Zuschlag pro Patient (auf alle Patienten) in Höhe von 50 Euro (der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann).
  • Krankenkassen müssen Rechnungen zukünftig innerhalb von 5 Tagen begleichen, um die Liquidität der Krankenhäuser zu erhöhen (gültig bis 31.12.2020).

Für eine detaillierte Analyse des Gesetzes und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre Kunden und der festgeschriebenen Maßnahmen während der aktuellen Corona Krise wenden Sie sich jederzeit an uns.

 

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