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Das InEK hat heute am 02.09. das NUB-Verfahren für 2020 eröffnet

Nutzen Sie innerhalb der nächsten acht Wochen die Chance über das NUB-Verfahren eine Vergütung für Ihr innovatives Medizinprodukt im G-DRG-System zu sichern.

Damit Krankenhäuser die Möglichkeit haben innovative, teure und nicht mit dem G-DRG-System vergütete Methoden separat mit den Krankenkassen abzurechnen, wurde in Deutschland das NUB-Verfahren eingerichtet.

Das NUB-Verfahren für 2020 wurde vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) am 02.09.2019 eröffnet. Bis Donnerstag, 31. Oktober 2019 (Reformationstag), haben Krankenhäuser nun Gelegenheit, einen NUB-Antrag über das Datenportal des InEK einzureichen.

Ziel dieses Verfahrens ist es, Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, das InEK prüfen zu lassen, ob diese das Recht haben, eine zusätzliche Vergütung („NUB-Status 1“) für innovative Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zu verhandeln.

Darüber hinaus wird sich das InEK im weiteren Verlauf selbst um eine sachgerechte Abbildung der Methode im G-DRG-System kümmern.

Healthcare Heads hat große Erfahrung mit Unterstützungsleistungen im Rahmen des NUB Verfahrens für die Medizinindustrie und deren Kunden. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne:

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