News-Details

Erfüllt Ihre Therapie die Qualitätsanforderungen für ein NUB im Jahr 2021?

Bereiten Sie sich und Ihre Kunden schon jetzt auf das NUB Verfahren für das Jahr 2021 vor.

Für innovative Therapien, die noch nicht im DRG-System sachgerecht abgebildet sind, können Krankenhäuser eine sachgerechte Vergütung mit den Kostenträgern verhandeln, wenn:

  1. Sie bis zum 31. Oktober einen entsprechenden Antrag beim InEK gestellt haben
  2. das InEK diese Therapie mit dem „NUB Status 1“ beschieden hat.

Unterstützen Sie Ihre Kunden bei der Erstellung eines entsprechenden Antrages.

Wir sind auf dieses Thema spezialisiert und haben eine erfolgreiche, langjährige Erfahrung bei diesem Thema. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0