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Erste DiGAs offenbaren Nachbesserungsbedarf

Sowohl beim Zulassungsprozess als auch bei der Verordnung von DiGAs scheinen noch nicht alle Prozesse zufriedenstellend aufeinander abgestimmt.

In der vergangenen Woche (8.10.20) wurden die ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und im DiGA Katalog gelistet.

Allerdings wurden bei einer dieser bereits zugelassenen Apps Sicherheitsmängel bei der Informations- und Datensicherheit festgestellt, wie das Handelsblatt heute (12.10.20) Morgen berichtete. Diese konnten bereits durch den Hersteller behoben werden, allerdings scheinen diese  Mängel Fragen bezüglich des Prüfprozesses durch das BfArM aufzuwerfen.

Darüber hinaus, berichtet das Handelsblatt, sei der Abrechnungsprozess der DiGAs in der Praxis noch nicht abschließend geklärt, so dass die gelisteten Apps in der Praxis auch noch gar nicht verordnet werden könnten. Hier bedarf es weiterer Abstimmungen zwischen Ärzteschaft und Herstellern, um die Akzeptanz der DiGAs in der Regelversorgung nicht zu gefährden.

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