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InEK veröffentlicht Abschlussbericht Investitionsbewertungsrelationen 2019

Industrie kann wichtige Rolle bei der Ausgestaltung von Projekten im Rahmen der Investitionsfinanzierung übernehmen.

Basierend auf § 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Umsetzung des Entwicklungsauftrages zur Reform der Investitionsfinanzierung für 2019 in einem Abschlussbericht veröffentlicht.

Der Katalog der Investitionsbewertungsrelationen (IBR) soll geeignet sein, die Investitionsfinanzierung pauschaliert durchzuführen. Für die Investitionsfinanzierung sind die Bundesländer zuständig, die individuell festlegen dürfen, ob und in welchem Umfang sie den Katalog einsetzen.

Die Kalkulation der IBR, die nach der sogenannten „Einhaus-Methode“ durchgeführt wird, fasst die Investitionskosten von 83 Kalkulationskrankenhäusern (47 freiwillig, 36 verpflichtet) modular zusammen. Dabei werden laut Abschlussbericht die Kalkulationsdaten aus allen Bundesländern (größter Anteil Nordrhein-Westfalen: 25) verwendet, während der IBR-Katalog bisher nur in den Bundesländern Berlin und Hessen bei der Investitionsfinanzierung angewendet wird.

„Eine unzureichende Investitionsfinanzierung gilt als eines der großen Probleme bei der Krankenhausfinanzierung und eine Reform wird von mehreren Seiten seit Jahren gefordert.

Wir gehen davon aus, dass weitere Bundesländer den IBR-Katalog in den nächsten Jahren zur Investitionsfinanzierung verwenden werden. Es ist allerdings fraglich, wie repräsentativ die 83 Kalkulationskrankenhäuser die Investitionskosten darstellen können und ob der IBR-Katalog geeignet ist, die bestehenden Investitionsprobleme lösen zu können. Der IBR-Katalog ist nur ein Instrument, um Geld in den Bundesländern pauschaliert zu verteilen, führt aber nicht zu einer höheren Investitionssumme. Damit durch die IBR Finanzierung keine neue Schieflage bei der Krankenhausfinanzierung entsteht, erscheint es uns wichtig, dass insbesondere Krankenhäuser mit innovativer Ausstattung – zum Beispiel durch teure Assistenzsysteme wie Operationsroboter – in der Kalkulation der Investitionsbewertungs-relationen ausreichend Berücksichtigung finden. Dies ist besonders wichtig, da die IBR-Fallpauschalen pro DRG berechnet werden, die Investitionskosten aber bei der DRG-Differenzierung keine Rolle spielen. Hierbei kann aus unserer Sicht die Industrie eine wichtige Rolle als Initiator für entsprechende Projekte mit den relevanten Kalkulationskrankenhäusern übernehmen“, meint Frau Dr. Habetha MPH von Healthcare Heads GbR.

Bei Fragen oder Kommentaren können Sie Healthcare Heads unter +49 431 8001470 info@healthcareheads.com erreichen.