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Nach DiGA kommt jetzt DiPA

Digitale Pflegeanwendungen sollen zukünftig neben den DiGAs die digitale Versorgung in Deutschland verbessern.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen als Teil der modernen digitalen Versorgung von Pflegebedürftigen nun auch im Gesetz verankert werden.

DiPAs sollen über das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten. Damit werden digitale Pflegeanwendungen erstmalig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer ärztlichen Verordnung abrechenbar.

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