Reimbursement

Ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg

Ambulanter Sektor

Im ambulanten Bereich gelten in Deutschland andere Regelungen für die Refinanzierung von Therapien als im stationären Bereich. Hier müssen unterschiedliche Refinanzierungs- und Erstattungssysteme für gesetzliche (EBM) und private Krankenkassen (GOÄ) unterschieden werden.

Typischerweise werden im ambulanten Bereich in Deutschland höhere Ansprüche an den Nutzennachweis von Medizinprodukten gestellt. Während im stationären Bereich das Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ gilt, gilt im ambulanten Bereich in Deutschland das Prinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Letzteres besagt, dass Leistungen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen, wenn diese hierfür nicht explizit zugelassen wurden.

Eine typische Zulassung ist die Aufnahme eines Medizinprodukts in das Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Ist Ihr Produkt dort gelistet, dann steht es zur Verordnung durch die Vertragsärzte für mehr als 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zur Verfügung und hat damit Zugang zum ersten Gesundheitsmarkt in Deutschland. Ist Ihr Produkt hier gelistet und wird es von einem Vertragsarzt verordnet, werden die Kosten von den Krankenversicherungen übernommen.

Benötigen Sie mehr Informationen oder gar ein Angebot, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir beraten Sie gerne.

 

E-Mail: info@healthcareheads.com

Telefon: +49 431 800 147 0