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Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFU) anstatt Beipackzettel?

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFU) stellen die Informationen zu Medizinprodukten digital anstatt auf Papier bereit – das hat Vorteile für Anwender, Hersteller und Umwelt. Im europäischen Raum sind elektronische Gebrauchsanweisungen jedoch regulatorisch weiterhin nur auf bestimmte Produktgruppen beschränkt.

In der EU ist die Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen für medizinische Produkte klar geregelt: Es muss eine gedruckte IFU zur Verfügung gestellt werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa, wenn Produkte implantiert oder fest installiert sind – ist die elektronischer Form zulässig (gemäß EU-Verordnung 2021/2226).

Dennoch gewinnen eIFUs zunehmend an Bedeutung:

  • Benutzerfreundlichkeit: Digitale IFUs können gezielt durchsucht, vergrößert oder sprachlich angepasst werden. In der professionellen Anwendung bieten sie schnellen Zugriff – z. B. via QR-Code.
  • Aktualität: Die bereitgestellten Informationen lassen sich rasch aktualisieren.
  • Nachhaltigkeit: Durch den Verzicht auf Papier können Ressourcen geschont und Verpackungen effizienter gestaltet werden.
  • Globale Perspektive: In Ländern wie den USA, Kanada oder Australien sind eIFUs bereits gängige Praxis bei vielen Medizinprodukten.

Was ist derzeit erlaubt?

Laut EU-Vorgaben dürfen eIFUs aktuell nur für bestimmte Medizinprodukte verwendet werden, z. B.:

  • implantierbare oder aktive implantierbare Produkte,
  • fest installierte Medizinprodukte,
  • Produkte mit integriertem Anzeige-Interface,
  • sowie bestimmte Software.

Ein gedrucktes Exemplar muss jedoch weiterhin auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns gerne!

Autor: Healthcare Heads GmbH

Telefon: +49 431 800 1470

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