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Ein Jahr DiGAs und Fast-Track-Verfahren

Das Prüfverfahren für (DiGAs) des BfArM bildet seit seiner Einführung einen wesentlichen Bestandteil der digitalen Versorgung in Deutschland.

Seit einem Jahr haben Hersteller Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) die Möglichkeit, einen Antrag beim BfArM zur Aufnahme in das DiGA Verzeichnis zu stellen, wodurch diese verordnungsfähig werden.

Bisher wurden insgesamt 73 Anträge gestellt, 15 Anträge bisher positiv beschieden und somit im DiGA Verzeichnis gelistet. Sobald eine DiGA im Verzeichnis aufgenommen wird, ist diese zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer ärztlichen Verordnung abrechenbar.

Ergänzend zu den DiGAs, werden gemäß DVPMG ab Mitte des Jahres auch die Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) in Kraft treten.

Der Weg in die digitale Versorgung in Deutschland hat seit Einführung des Verfahrens beim BfArM deutlich an Fahrt aufgenommen. Wir freuen uns über diese Entwicklung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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