Reimbursement

Ein Schlüsselfaktor für Ihren Erfolg

Digitale Gesundheitsanwendungen(DiGA)

Gesundheits-Apps können nach Beantragung in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werden und stehen somit allen Krankenversicherten in Deutschland bei Verordnung durch ihren Arzt oder Psychotherapeuten zulasten der Krankenversicherung zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie zu den Themen Voraussetzungen für eine DiGA und dem Beantragungsverfahren.

 

E-Mail: info@healthcareheads.com

Telefon: +49 431 800 147 0