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121 Landkrankenhäuser erhalten 400.000 € Sicherstellungszuschlag in 2021

Erneut wird ein Sicherstellungzuschuss für Landkrankenhäuser vergeben, um die stationäre Grundversorgung auf dem Land sicherzustellen.

Um die stationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land sicherzustellen, wurden 121 Krankenhäuser im ländlichen Raum identifiziert, die in 2021 jeweils 400.000 € erhalten werden. Der Zuschlag wurde 2019 für 2020 erstmalig vergeben und wird seitdem jährlich zum 30.06. bekanntgegeben. Die Liste ist damit Netto um 1 Krankenhaus länger geworden (fünf wurden von der Liste genommen und vier Krankenhäuser haben es neu auf die Liste geschafft).
Voraussetzung, um als Krankenhaus diesen Zuschlag zu erhalten ist die Erfüllung der Vorgaben des G-BA nach § 136c Abs. 3 Satz 2 SGB V. Beispielsweise muss das Krankenhaus mindestens die Grundversorgung mit den Abteilungen Innere Medizin sowie Chirurgie und / oder Geburtshilfe gewährleisten.

Die Liste der Krankenhäuser findet sich hier.

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