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50 Millionen € mehr für 120 Krankenhäuser ab 2020

In der vergangenen Woche haben sich der GKV-Spitzenverband, die DKG und PKV auf eine Liste mit 120 Krankenhäusern verständigt, die ab 2020 zusätzlich 400.000 € erhalten sollen.

Am 3.07.2019 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung über eine Liste von 120 Krankenhäusern „in ländlichen Regionen“ gemäß § 9 Abs. 1a Nr. 6 KHEntgG verständigt. Diese erhalten ab 2020 einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400.000 €. Die Liste der Krankenhäuser wird jährlich überarbeitet und soll jeweils bis zum 30. Juni veröffentlicht werden. Diese Entscheidung steht noch unter Vorbehalt der „Letztzustimmung“ der Gremien des GKV-Spitzenverbandes.

Weitere Informationen, z.B. des Bundesministeriums für Gesundheit, der Vertragspartner sowie die Liste die Krankenhäuser finden Sie hier:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

G-BA Sicherstellungszuschläge-Regelungen

Liste der 120 Krankenhäuser

§ 9 Abs. 1a Nr. 6 KHEntgG (Sicherstellung)