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BfArM berät ab April Hersteller von DiGAs und Medical Apps

BMG und BfArM informieren Ende März über die DiGA Fast Track Möglichkeiten für Hersteller von Medical Apps.

Wie bereits berichtet, ist im Dezember 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) in Kraft getreten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde im Zuge dieser Gesetzesinitiative damit beauftragt, die Produkte von beantragenden Herstellern als DiGAs zuzulassen, sodass diese von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen.

Wie diese Zulassung im Detail aussehen soll, blieb bisher unklar.

Am 31.03. wird im Rahmen des health innovation hub nun das BfArM und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die DiGAV, den Verfahrensablauf und den Evidenzanforderungen informieren.

Voraussichtlich ab April werden dann potentielle Antragsteller vom BfArM zu ihren DiGAs beraten werden können.

Aufgrund des Coronavirus wird die gesamte Veranstaltung des health innovation hub digital stattfinden, weitere Informationen finden Sie hier.

Wir werden an der Veranstaltung teilnehmen und Sie selbstverständlich über alle aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0