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BfArM verlängert Antragsverfahren für OPS-Anträge

Im deutschen Gesundheitswesen scheint aktuell wenig zu funktionieren. Selbst das seit Jahren etablierte Vorschlagsverfahren für die OPS- und ICD-Klassifikationen beim BfArM hat aktuell technische Schwierigkeiten.

Um Leistungen im deutschen Gesundheitswesen spezifisch abrechnen zu können, müssen die Leistungen zunächst einmal spezifisch erkennbar sein.

Dazu gibt es z.B. spezifische OPS-Kodes, die für die Verschlüsselung der spezifischen Leistung verwendet werden. Kommen neue Leistungen dazu, ist es notwendig die Verschlüsselung anzupassen. Mit der Weiterentwicklung der Klassifikationen, das betrifft sowohl OPS-Kodes als auch ICD-10-GM Kodes, ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt.

Jährlich mit Frist Ende Februar können beim BfArM Anträge zur Weiterentwicklung der Klassifikationen eingereicht werden.

In diesem Jahr gab es wohl technische Probleme bei der Einreichung. „Wir haben mehrere Anträge für neue OPS-Kodes für unsere Kunden vorbereitet und diese zum Teil selber eingereicht“, kommentiert Sven Sauermann, Geschäftsführer der Firma Healthcare Heads, das aktuelle Antragsverfahren. Während am Vormittag des 29.02. noch automatische Bestätigungsmails nach Einreichung verschickt wurden, gab es später am Tag keine Reaktion des BfArM mehr, offensichtlich gab es Störungen mit den Servern, teilte das BfArM Healthcare Heads auf Anfrage mit. Dementsprechend hat das BfArM außerplanmäßig die Antragsverfahren für neue OPS-Kodes oder ICD-Kodes bis zum 04.03.2024 verschoben.

Mehr Informationen, wie Sie zu einer produktspezifischen Vergütung gelangen, finden Sie hier.

Autor: Healthcare Heads GmbH

Telefon: +49 431 800 1470

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