Gemäß der seit 1. Januar 2021 geltenden Version des § 10 KHEntgG wird der Bundesbasisfallwert durch Mittelwertbildung zum 31. März veröffentlicht.
Entsprechend gilt für 2023 ein Bundesbasisfallwert von 4.000,71 € als vereinbart. Die Korridorgrenzen wurden mit 4.100,73 € und 3.959,90 € ermittelt.
Mehr über unsere Serviceangebote für Sie zu stationären Leistungen finden sie hier.
Telefon: +49 431 800 1470
E-Mail: info@healthcareheads.com