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Bundesbasisfallwert 2023: 4.000,71 €

Die Vertragspartner haben sich für das Jahr 2023 auf einen Bundesbasisfallwert von 4.000,71 € verständigt.

Gemäß der seit 1. Januar 2021 geltenden Version des § 10 KHEntgG wird der Bundesbasisfallwert durch Mittelwertbildung zum 31. März veröffentlicht.

Entsprechend gilt für 2023 ein Bundesbasisfallwert von 4.000,71 € als vereinbart. Die Korridorgrenzen wurden mit 4.100,73 € und 3.959,90 € ermittelt.

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