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Bundesbasisfallwert (BBFW) für 2020 veröffentlicht

DKG, GKV-Spitzenverband und Verband der PKV haben sich auf folgenden Bundesbasisfallwert für 2020 geeinigt: 3.671,18€

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben gemäß §10 Abs. 9 KHEntgG den Bundesbasisfallwert für den Zeitraum 2020 vereinbart.

Der BBFW beträgt im Jahr 2020: 3.671,18€.

Durch die Abgrenzung der Pflegekosten für das aG-DRG-System 2020 wurden Mechanismen im Rahmen der DRG-Weiterentwicklung in Gang gesetzt, die dazu führen, dass viele DRGs noch so heißen wie bisher, die Inhalte sich aber durch Umsortierungen stark verändert haben. „Dieser Mechanismus ist eher die Regel als die Ausnahme und betrifft alle DRGs quer durch das System“ sagt Dr. Heimig, Leiter des InEK, über das aG-DRG-System 2020. Mit den bereits verfügbaren Übergangsgroupern und dem nun veröffentlichten BBFW ist es möglich zu analysieren, welche Veränderungen die Umgestaltungen im Detail bedeuten.

Die offizielle Vereinbarung zum BBFW finden Sie hier.

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