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Crash der Krankenhausreform – schon vor dem Start?

Es häufen sich die Informationen für einen bevorstehenden Crash der geplanten Krankenhausreform.

Halten wir fest:

Am 6. Dezember 2022 hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf dem deutschen Krankenhaustag, der in Düsseldorf im Rahmen der Medica stattfand, eine „Revolution“ und die „Überwindung der Fallpauschalen“ angekündigt. Basierend auf den Vorschlägen einer Regierungskommission wurde eine einheitliche Krankenhausplanung, für bundesweit einheitliche Krankenhauslevel vorgeschlagen. Zu definierende Leistungsgruppen sollen dann einerseits für die Krankenhausplanung und Definition der Leistungen und andererseits für eine normativ zu bestimmende Vorhaltefinanzierung relevant sein.

Das Ärzteblatt hat am Montag, den 08.05.2023 mitgeteilt, dass sich die Bundesländer gegen die Einführung von bundeseinheitlichen Versorgungsstufen aussprechen. Dieses Element ist zentral für die Krankenhausreform.

Unser Kommentar:

Nach unserem Verständnis sind im Vorschlag der Regierungskommission die einzelnen Elemente miteinander zwingend verbunden. Nur über einheitliche Krankenhauslevel, definiert über Leistungsgruppen, macht dann eine normative Vorhaltefinanzierung Sinn. Sind Krankenhäuser nicht einheitlich definiert, werden über eine einheitliche Vorhaltefinanzierung unterschiedliche Vorhaltungen finanziert. Das kann nicht gewünscht sein.

Im Ergebnis sind das gute Informationen für unser Gesundheitssystem und die Patientinnen und Patienten, denn die Vorschläge von Minister Lauterbach und der Regierungskommission hätten zu einer deutlichen Reduktion der Verfügbarkeit von Gesundheitsleistungen geführt. Die freie Erreichbarkeit für Gesundheitsleistungen ist ein Qualitätsmerkmal, mit welchem wir in Deutschland im internationalen Vergleich – z.B. gegenüber England – immer einen gewissen Vorteil hatten. Dieser wäre gefährdet. Eine Rationierung der Versorgung durch die Hintertür mit langen Wartelisten und einer Zwei-Klassen-Medizin - ländliche Region vs. Ballungszentren - wäre zu befürchten.

Ohne die einheitlichen Krankenhauslevel können wir uns die Verknüpfung einer Vorhaltefinanzierung und geplante Leistungsgruppen nicht vorstellen. Damit ist klar, dass die Reform anders aussehen wird als bisher geplant.

Das ist auch gut so, denn unsere und andere Analysen zeigen, dass die Verknüpfung der Vorhaltefinanzierung an die für die Planung vorgesehenen Leistungsgruppen zu einer Verschärfung der aktuellen Probleme führen würde und nicht geeignet ist, den Hamsterrad Effekt und die Ökonomisierung medizinischer Entscheidungen zu beseitigen.

Dennoch, eine Reform ist notwendig und wird kommen. Die Vorschläge der Regierungskommission enthalten sehr gute Zielvorgaben und Ansätze und wir sind sicher, dass diese auch weiterhin diskutiert werden.

Darüber hinaus plädieren wir für eine abgestufte und harmonische Einführung der unterschiedlichen neuen Planungs- und Vergütungsinstrumente. Zusammen mit der Möglichkeit der tagesstationären Behandlung, der sektorengleiche Vergütung und der Ambulantisierung werden so viele neue Elemente gleichzeitig ohne begleitendes Controlling eingeführt, dass eine zielgerichtete Steuerung kaum mehr möglich wird.

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