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Das NUB-Zweitmeinungsverfahren

Sorgen Sie dafür, dass Sie bei Ablehnung Ihres NUB-Antrags eine zweite Meinung erhalten und sichern Sie Ihre Reimbursementstrategie ab.

Mit dem „NUB-Verfahren“ wurde ein Antragsverfahren beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) implementiert, um Krankenhäusern die Möglichkeit einer individuellen Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern zu geben. War das Antragsverfahren erfolgreich, erhalten die Krankenhäuser den NUB-Status 1 für die beantragte Methode und dürfen somit mit den Kostenträgern verhandeln.

Alle Methoden werden einheitlich bewertet. Erfüllt eine Methode die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG nicht, erhalten die beantragenden Krankenhäuser für die Methode den NUB-Status 2. Für Methoden mit dem NUB-Status 2 stellt sich einerseits die Frage, warum dieser Status und nicht der Status 1 vergeben wurde, und andererseits welche Schritte als nächstes sinnvoll durchgeführt werden können.
- „Warum ist der Antrag vermutlich abgelehnt worden?“

- „Macht es Sinn, den Antrag – z.B. in veränderter Form – erneut einzureichen?“

- „Gibt es andere sinnvolle Maßnahmen, welche die Erreichung einer geregelten spezifischen Vergütung unterstützen?“

Um diese Fragen zu beantworten, bietet HCH eine zweite Meinung zu Ihrem NUB-Antrag an.

Dabei wird Ihr NUB-Antrag von zwei ehemaligen Mitarbeitern des InEKs dahingehend geprüft, ob die NUB-Kriterien nach § 6 Abs. 2 KHEntgG grundsätzlich erfüllt sind und welche Schritte notwendig und zielführend sind, um eine ausreichende Vergütung für Ihr innovatives Medizinprodukt zu erreichen.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0