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Die Eilverordnungen des BMG während der Corona Krise

Eilverordnungen ermöglichen schnellere Zulassung und Beschaffung von Arzneimitteln und Schutzausrüstung + Lockerung des Transfusionsgesetzes

Die vom Bundesministerium für Gesundheit zuletzt vorgelegten Verordnungen sollen dem Bund während der Corona Krise Maßnahmen ohne Zustimmung der Länder ermöglichen.

Durch die Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) soll die „Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs“ gesichert werden.

Laut Verordnungsentwurf zählen dazu „Arzneimittel, deren Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe, Medizinprodukte, Labordiagnostika, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sowie Produkte zur Desinfektion“.

Die entsprechenden Ministerien können diese Produkte beschaffen und somit eine zentrale Verteilung unabhängig von den Ländern ermöglichen.

Auch eine beschleunigte Zulassung von Arzneimitteln soll ermöglicht werden, sofern diese zur Behandlung von COVID-19 notwendig und förderlich seien.

Des Weiteren sollen durch die Blutspende-Pandemieverordnung (BluPanV) Abweichungen vom Transfusionsgesetz ermöglicht werden um den möglichen Bedarf an Blutkonserven zu decken. Hier geht es generell um die Ausweitung von „Eignungs-, Tauglichkeits- und Rückstellungskriterien für Vollblut, Blutbestandteile und Plasma spendende Personen“, die Paul-Ehrlich-Institut in Absprache mit dem Robert-Koch-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium beschließen kann.

 

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