News-Details

DIMDI ändert Verfahrensordnung – ICD und OPS-Kode Anträge nun von jedem möglich

Mit der Änderung der Verfahrensordnung des DIMDI ergeben sich einige neue Möglichkeiten und mehr Transparenz für die Industrie bei der Beantragung neuer ICD- und OPS-Kodes.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat eine angepasste Verfahrensordnung für die Weiterentwicklung von ICD-10-GM und OPS veröffentlicht, die seit dem 29.04.2020 gültig ist.

 

Folgende Änderungen sind neu und besonders relevant:

  1. Vorschläge für die Weiterentwicklung des ICD-10-GM und OPS Versionen dürfen ab sofort von jedem eingereicht werden (zuvor nur von xy).
  2. Sofern ein Vorschlag nicht von einer Fachgesellschaft eingereicht oder unterstützt wird, wird dieser unmittelbar an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) weitergeleitet. Diese wird die Vorschläge dann an die entsprechenden Fachgesellschaften übergeben, die wiederum eine Bewertung vorzunehmen haben.
  3. Die Vorschlageinreichenden werden direkt über die Entscheidung des DIMDI informiert. Zuvor konnte die Entscheidung nur durch die finale Veröffentlichung der ICD bzw. OPS Version und deren Sichtung nachvollzogen werden.

 

Nach unserem Verständnis wird durch die angepasste Verfahrensordnung mehr Neutralität und Transparenz im Rahmen der Vorschlagsverfahren ermöglicht und gleichzeitig erhält auch die Medizinindustrie mehr Möglichkeit zur Teilnahme an den Entscheidungsprozessen des DIMDI.

Hierdurch ergeben sich neue Möglichkeiten, die im Rahmen von angepassten Market Access und Reimbursement Strategien genutzt werden sollen. Wir stehen Ihnen gerne bei diesem Thema als Partner zur Verfügung.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0