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Eckpunkte der Krankenhaus-Finanzierungs Reform vorgestellt

Mit einheitlichen Krankenhaus-Leveln, Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen soll die Krankenhausfinanzierung in Deutschland revolutioniert werden.

Gesundheitsminister Prof. Lauterbach hat heute am 06.12.2022 eine „Revolution" für das deutsche Gesundheitswesen“ angekündigt. Zusammen mit den Sprechern der Regierungskommission „Krankenhausversorgung“ (Fr. Gürkan, Prof. Bschorr, Prof. Karagiannidis) stellte er die Eckpunkte für die neue Krankenhausfinanzierung vor.

Diese basiert auf den drei Grundpfeilern:

1. Einführung bundeseinheitlicher Krankenhaus-Level (I – III)

2. Einführung von 128 Leistungsgruppen

3. Finanzierung von Vorhaltekosten im Sinne der Daseinsvorsorge basierend auf 1. und 2.

Krankenhauslevel

Level I (wohnortnahe Versorgung)

  • entspricht der heutigen Grundversorgung
  • wird unterteilt in i und n
    • i = integrierte ambulant-/stationäre Versorgung
    • n = Notfallversorgung und Notaufnahme
  • „Auslösung aus dem DRG-System“
  • Finanzierung über Tagespauschalen statt über Fallpauschalen
  • Belegung der Betten durch niedergelassene Ärzte möglich
  • Leitung auch durch Pflegekräfte möglich
  • dürfen Ärzte anstellen und beschäftigen
  • es soll der Anreiz sektorübergreifender Verzahnung der Versorgung entstehen

 

Level II (regional)

  • entspricht heutiger Regel – und Schwerpunktversorgung

 

Level III (überregional)

  • entspricht Maximalversorger

 

Leistungsgruppen

  • Die Regierungskommission empfiehlt die Einführung von 128 Leistungsgruppen. Für diese Leistungsgruppen werden Strukturvoraussetzungen definiert, um hierüber die Qualität der medizinischen Versorgung bundesweit einheitlich zu sichern.
  • Leistungen sollen nur in Krankenhäusern erbracht werden dürfen, für die entsprechende Leistungsgruppen definiert wurden.

 

Vorhaltekosten

  • Für die definierten Leistungsgruppen in den Kliniken Level II und III werden 40 % Vorhaltekosten, für die Fachbereiche Neonatologie, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallmedizin 60 % Vorhaltekosten vorgeschlagen.
  • Vorhaltekosten finanzieren - zusammen mit den Fallpauschalen, die deutlich abgesenkt werden und dem Pflegebudget (ca. 20 %) - die Betriebskosten der Krankenhäuser.
  • Dies soll Budget-neutral erfolgen.
  • Lediglich für die Kinder- und Jugendmedizin wird empfohlen, zusätzlich einen Strukturfonds aufzulegen, über welchen diese Leistungsgruppen 20 % mehr Budget erhalten können.
  • Damit besteht die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser Level II und III in Zukunft aus 20 % Pflegebudget, 40-60 % Vorhaltebudget und 20-40 % DRG-Fallpauschalen.

Die Selbstverwaltung erhält nun die Aufgabe, die Vorgaben umzusetzen.

Zeitnah wird das BMG das vorgeschlagene Modell mit den Bundestagsfraktionen und den Ländern erörtern. 

Die Regierungskommission wird weiterarbeiten und vor allem Vorschläge zur Prozess- und Ergebnisqualität und zur Investitions-Finanzierung unterbreiten.

Professor Lauterbach geht von langfristigen Kostensteigerungen aus, da die Investitionsfinanzierung bisher nicht gelöst ist und die Babyboomer zunehmend zu Patienten werden. Dafür würde die Medizin besser.

Wir freuen uns auf die Veränderungen und stehen Ihnen für Gespräche – auch zu diesem Themenkomplex – gerne zur Verfügung.

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