Das NUB-Verfahren gemäß §6 Abs. 2 KHEntgG wurde eingeführt, um Krankenhäusern die Chance zu geben, innovative Verfahren, die nicht im Rahmen des aG-DRG-Systems vergütet werden, separat mit den Krankenkassen abzurechnen.
Das Hauptziel des NUB-Verfahrens besteht darin, Krankenhäusern die Möglichkeit zu bieten, mit den Krankenkassen eine individuelle Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu vereinbaren, die bisher nicht durch das DRG-System abgedeckt sind. Voraussetzung für diese Verhandlungen ist, dass der Antrag für ein NUB Entgelt erfolgreich war und das InEK diesen mit Status 1 bewert hat. Diese Vereinbarung ist ein Jahr gültig.
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Weitere Informationen zum NUB-Verfahren finden Sie in unserem dazugehörigen Whitepaper.
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