Deutscher Langtext
Die meisten Behandlungsfälle, die in deutschen Krankenhäusern stationär behandelt werden, werden von den Krankenkassen anhand des aG-DRG-Systems vergütet. Zur Berechnung der Vergütung wird die einer DRG zugeordneten Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert multipliziert. Jedes Bundesland hat einen eigenen Landesbasisfallwert, welche alle zusammen den Mittelwert des Bundesbasisfallwerts ergeben. Dieser wird typischerweise verwendet, um in Reimbursement Analysen oder Kodierbroschüren die Vergütung für Leistungen und Therapien zu berechnen.
Der offizielle BBFW setzt – als Mittelwert der Landesbasisfallwerte – die Vereinbarung aller LBFW voraus. Um frühzeitig Vergütungsinformationen für das neue Jahr bestimmen zu können, nimmt der Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) seit einigen Jahren zusammen mit Experten eine vorab Schätzung dieses Wertes vor. Dieser geschätzte Bundesbasisfallwert wird als „fiktiver“ BBFW bezeichnet. Für das Jahr 2026 liegt er bei 4.561 €.
Mit diesem Wert kann jetzt die Vergütungshöhen für Leistungen im stationären Bereich abgeschätzt, um diesen z.B. in Kodierbroschüren und anderen Vergütungsinformationen für das Jahr 2026 zu verwenden.
Grundlage für den fiktiven Bundesbasisfallwert 2026 ist der Bundesbasisfallwert 2025 vom 28. März 2025, der zunächst um 0,8 % und anschließend um 2,98 % (Veränderungswert) angepasst wurde. Allerdings bleibt offen, ob alle Bundesländer die volle Steigerung ausschöpfen können – ebenso ist denkbar, dass Mittel aus dem ausgelaufenen Hygieneförderprogramm den Wert sogar über die 2,98 % hinaus steigen lassen. Der endgültige Bundesbasisfallwert wird bis zum 31. März 2026 veröffentlicht (§ 10 Abs. 5 KHEntgG). Die Einschätzung erfolgt durch den BVMED in Abstimmung mit der DRG Research Group.
Mehr Informationen zum Fiktiven Bundesbasisfallwert finden Sie hier.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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