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G-BA beschließt Einsatz der Vakuumversiegelungstherapie (VVS) in der ambulanten Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) als Kassenleistung in der ambulanten Versorgung eingesetzt werden kann.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) als Kassenleistung in der ambulanten Versorgung eingesetzt werden kann.

 

Grund für den Beschluss ist die Bewertung des G-BA, dass die VVS von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit ist, sofern bei einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.

 

Sobald das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss geprüft und der Bewertungsausschuss des G-BA über die Vergütungshöhe im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) entschieden hat, kann die VVS in der ambulanten Versorgung zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.

 

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