News-Details

G-BA Methodenbewertung soll schneller und offener werden

Das BMG möchte die Methodenbewertung des G-BA per Verordnung beschleunigen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist mit der Nutzenbewertung von Methoden – die von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden sollen – gesetzlich beauftragt. Diese ist in Deutschland für den stationären (§ 137c SGB V) und ambulanten (§ 135 SGB V) Bereich unterschiedlich geregelt.

  1. Mit der jetzt im Referentenentwurf vorgelegten Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV) sind neue Regelungen für Bewertungsverfahren vorgesehen. Die Kernpunkte betreffen:Beschleunigung und Straffung der Verfahren
  2. Reguläre Berücksichtigung niedriger Evidenzstufen in der Bewertung
  3. Möglichkeit zur Teilnahme Dritter an den Beratungen auf Anfrage.

„Insbesondere die regelhafte Einbeziehung von niedrigeren Evidenzstufen – das schließt nicht vergleichende Fallserien (Stufe IV) und Assoziationsbeobachtungen, Einzelfallberichte, Expertenmeinungen u.a. (Stufe V) mit ein – erscheint uns bemerkenswert. Dies bedeutet eine fundamentale Abkehr von den bisher geltenden Ansprüchen an eine möglichst hohe Evidenzstufe bei der G-BA Bewertung“, meint Sven Sauermann von Healthcare Heads.

Entsprechend kritisch fällt die Stellungnahme des G-BA zu den geplanten Änderungen aus. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültigen Regelungen ausfallen werden.

Bemerkenswert ist schon jetzt, dass mit dem Verordnungsentwurf eine „unsichtbare Mauer“ durchbrochen wurde, was weitreichende Veränderungen für die Evidenzanforderungen bei der Methodenbewertung im deutschen Gesundheitswesen (auch außerhalb des G-BA) nach sich ziehen kann.

Durch diese geplanten Änderungen des Methodenbewertungsverfahrens kann auch bisher nicht betrachtete Evidenz in den Entscheidungsprozess des G-BA, ob eine Methode durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden darf, einfließen.

Gerne überlegen wir mit Ihnen zusammen, was dies für Ihr spezielles Produkt bedeutet. Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0