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ICD-10-GM 2021 Vorabfassung vom BfArM veröffentlicht

Das BfArM hat am 23.07.2020 erstmals nach Übernahme des DIMDI die Vorabfassung für den ICD 2021 veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der Vorabfassung des ICD-10-GM Version 2021 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)  ist  eine neue Runde der Veröffentlichung von verschiedenen Klassifikationen gestartet, die am Ende des Jahres ein komplettes Bild über die in 2021 geltenden Abrechnungsbedingungen für den stationären Bereich ergeben wird.  

Die verschiedenen Änderungen des ICD-10-GM im Einzelnen:  

Neu in die Klassifikation wurden Kodes in den Bereichen U07 – nicht belegte Schlüsselnummern – aufgenommen:  
U07.0- Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer].  

U07.1 Covid-19, Virus nachgewiesen   

U07.2 Covid-19, Virus nicht nachgewiesen  

Differenzierungen in der Klassifikation wurden bei den Kodes  
G92.- Toxische Enzephalopathie  

H35.- Sonstige Affektionen der Netzhaut  

I77.- Sonstige Krankheiten der Arterien und Arteriolen   

K65.- Akute Peritonitis  

durchgeführt.  

Löschungen gibt es im Bereich der oberflächlichen Verletzungen des Abdomens (S30.-) im Sinne einer Umstrukturierung. Alle gelöschten Kodes dieser Liste wurden in eigenständige ICD-Kodes überführt. 

Ebenso wurde bei den oberflächlichen Verletzungen das „subkutane (geschlossene) Décollement“ als zusätzliche Schlüsselnummer (Differenzierung an der vierten Stelle) aufgenommen.  

Darüber hinaus gibt es verschiedene Ergänzungen bei den Exklusiva, Divertikulose heißt nun die Divertikelkrankheit (es wurde an verschiedenen Stellen korrekterweise Divertikulose in Divertikulitis geändert) und der Dekubitus 1. Grades heißt jetzt Dekubitus, Kategorie 1 (für alle anderen Grade entsprechend).  

Durch die Übernahme des DIMDI durch das BfArM wird das BfArM in diesem Jahr erstmalig den ICD-10-GM veröffentlichen. Das BfArM wird die endgültige Veröffentlichung vornehmen sobald alle noch offenen Fragen in Bezug auf die Klassifikation geklärt sind. 

Ob und welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Vergütung von Fällen im Rahmen der veränderten Eingruppierung im DRG-System ab 2021 haben werden, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt – vsl. im Herbst dieses Jahres beantwortet werden.

Wir stehen Ihnen für weitere Fragen und Analysen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.