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Ihre Technologie hat den NUB-Status 2 erhalten? Wie geht es weiter?

Auch mit einem NUB-Status 2 lässt sich eine sachgerechte Vergütung für innovative Medizinprodukte erzielen.

Für teure und innovative Technologien (z.B. Medizinprodukte), für die bisher noch keine sachgerechte Vergütung im aG-DRG-System erzielt werden konnte, wurde das sogenannte NUB-Verfahren nach § 6 Abs. 2  KHEntgG etabliert.

Krankenhäuser stellen für innovative Technologien eine Anfrage beim InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) und erhalten dann eine verfahrensspezifische Antwort. Wurde dem Verfahren der NUB-Status 1 zugewiesen, können Krankenhäuser eine individuelle Vergütung mit den Kostenträgern vereinbaren.

Wurde dem Verfahren ein NUB-Status 2 zugeordnet, dann lässt sich für das Verfahren keine individuelle Vergütung mit den Kostenträger vereinbaren.

Das Unternehmen, welches die Technologie in Deutschland vertreibt, ist jetzt gefordert, die nächsten Schritte zu unternehmen, um eine Vergütung für die Technologie im deutschen Gesundheitssystem sicherzustellen. Dazu empfehlen wir im ersten Schritt eine professionelle Einschätzung, ob die Technologie für ein NUB-Antragsverfahren überhaupt geeignet ist.

Hierzu werden beispielsweise die folgenden Fragen beantwortet:

  • Ist das Verfahren aus Sicht der Selbstverwaltung neu genug, um den Status 1 zu erhalten?
  • Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens? Sind sie geeignet, um die Bewertung des Status 1 zu unterstützen?
  • Wie wird das Verfahren kodiert? Gibt es weitere Verfahren auf dem deutschen Gesundheitsmarkt, die mit den gleichen Leistungsbezeichnern verschlüsselt werden?
  • Wie viele Fälle wurden bzw. sind mit dem Verfahren in Deutschland bereits durchgeführt worden oder werden erwartet?
  • Wer hat bereits einen NUB-Antrag eingereicht? Welche Informationen wurden über die eingereichten NUB-Anträge an das InEK kommuniziert?
  • Welche anderen Informationen stehen dem InEK über andere Quellen zur Verfügung, die gegebenenfalls bei der Antragstellung Berücksichtigung finden können?
  • Welchen Zulassungsstatus hat die Methode auf dem deutschen Markt, wie sieht es mit der klinischen Evidenz aus und gibt es bereits Bewertungen des G-BA, die diesbezüglich eine Rolle spielen könnten?

Diese und zahlreiche andere Fragen sind zu beantworten, bevor die Frage, ob es sinnvoll ist, einen weiteren Antrag zu stellen, beantwortet werden kann. Was ist zu tun, um mit einem weiteren Antrag die Chance auf einen Status 1 zu erhöhen oder ist es sinnvoll, eine Vergütung außerhalb des NUB-Verfahrens im nächsten Schritt anzustreben?

Hier finden Sie weitere Informationen.

Telefon: +49 431 800 1470

E-Mail: info@healthcareheads.com