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InEK veröffentlicht Liste der DRGs mit 2/3 Sachkostenanteil und zertifizierte Grouper für 2021

Die Liste der 2/3 Sachkostenanteil DRGs und die zertifizierten Grouper für 2021 sind nun verfügbar.

Das InEK hat die Liste mit DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 veröffentlicht (gem. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 KHEntgG zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags).

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 in der Hauptabteilung erneut verdoppelt (in 2020: 36 betroffene DRGs, in 2021: 74 betroffene DRGs). Ein Grund dafür ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), durch das sämtliche Pflegekosten aus den DRGs seit diesem Jahr herausgerechnet werden. Die Kostenzusammensetzung der DRGs wird dadurch gravierend beeinflusst und der Sachkostenanteil steigt dementsprechend an.

In folgenden Basis-DRGs beträgt der Anteil der Sachkosten mehr als 2/3:

B19, B21, C04, D01, F01, F02, F12, F17, F42, F50, F51, F59, F95, F98, G13, I19, I30, I43, I44, I45, I47, L16, M10, O65, P67, Z64.

Die DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 sind vom Fixkostendegressionsabschlag (derzeit in Höhe von 35%) ausgenommen und gelten als nicht-abschlagsfähige Leistungen.

Die Liste mit allen DRGs finden Sie hier auf der InEK Website.

Des Weiteren hat das InEK die Liste der zertifizierten Grouper für das aG-DRG-System 2019/2021 veröffentlicht. Welche Grouper zertifiziert sind, kann hier eingesehen werden.

Sprechen Sie uns an, ob auch die mit Ihrem Produkt durchgeführte Therapie betroffen ist und somit von der Ausnahme vom Fixkostendegressionsabschlag profitiert.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0