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InEK veröffentlicht Liste mit DRGs mit mehr als 2/3 Sachkostenanteil

Das InEK hat die Liste der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 für das DRG-System 2020 veröffentlicht.

Das InEK hat die Liste mit DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 veröffentlicht (gem. § 3 Abs. 3 der Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 KHEntgG zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags).

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 in der Hauptabteilung verdoppelt (in 2019: 18 betroffene DRGs, in 2020: 36 betroffene DRGs). Ein Grund dafür ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), durch das sämtliche Pflegekosten aus den DRGs ab 2020 herausgerechnet werden. Die Kostenzusammensetzung der DRGs wird dadurch gravierend beeinflusst und der Sachkostenanteil steigt dementsprechend an.

In folgenden Basis-DRGs beträgt der Anteil der Sachkosten mehr als 2/3:

B19, B21, C04, D01, F01, F02, F12, F17, F42, F50, F51, F59, F95, F98, G13, I19, I45, L16, M07, M10, Z64.

Die DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 sind vom Fixkostendegressionsabschlag (derzeit in Höhe von 35%) ausgenommen und gelten als nicht-abschlagsfähige Leistungen.

Die Liste mit allen DRGs finden Sie hier auf der InEK Website.

Sprechen Sie uns an, ob auch die mit Ihrem Produkt durchgeführte Therapie betroffen ist und somit von der Ausnahme vom Fixkostendegressionsabschlag profitiert.

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