News-Details

Krankenhausreform 2026– haben die Kliniken endlich Planungssicherheit?

In der letzten Beratung sollen sich Bund und Länder endlich auf die Inhalte des Krankenhausreform Anpassungsgesetzes (KHAG) geeinigt haben.

Mit der Einigung zum Krankenhausreform‑Anpassungsgesetz (KHAG) kann die Reform jetzt in die nächste Phase der Umsetzung gehen. Kernpunkte der Anpassung sind die 61 Leistungsgruppen, die stärker spezialisierte Strukturen ermöglichen sollen, während die Länder mehr Flexibilität erhalten, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. 

„Das begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert Sven Sauermann, Geschäftsführer von Healthcare Heads. „Die Versorgung in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland, wie Großstädten, z.B. Berlin oder Hamburg und Ballungsgebieten wie NRW muss differenziert werden gegenüber ländlichen Regionen wie dem Ahrtal.“

Parallel zu den Leistungsgruppen wird die Ambulantisierung weiter beschleunigt: Der Hybrid‑DRG‑Katalog 2026 wurde deutlich ausgeweitet und umfasst nun 69 Hybrid‑DRGs und 904 OPS‑Kodes – darunter neue Eingriffe in der Allgemein‑, Gefäß‑ und Herzchirurgie. Kliniken müssen ihre Prozesse und Leistungsportfolios daher noch enger auf ambulante Potenziale ausrichten.

Sven Sauermann: „Dieses Thema wird uns voraussichtlich die nächsten 10 und mehr Jahre begleiten.“

Mit dem KHAG entsteht nun insgesamt ein klarerer Rahmen für Qualitätsvorgaben und Übergangsregelungen. 

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, für die Medizinindustrie zu überprüfen, ob Produkte und Leistungen den Entwicklungen angepasst werden müssen, denn die Weichen für die nächsten Jahre werden jetzt gestellt.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Autor: Healthcare Heads GmbH

Telefon: +49 431 800 1470

E-Mail: info@healthcareheads.com