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InEK veröffentlicht Daten der Krankenhäuser zur PpUGV für 2020

Die Daten zur Umsetzung der PpUGV in den pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser hat das InEK veröffentlicht.

 

Ab 2020 sind im Rahmen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) Krankenhäuser (gemäß §137i Abs. 4a SGB V) dazu verpflichtet, Angaben zu ihren pflegesensitiven Bereichen zu machen und diese an das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) zu übermitteln.

In den Daten finden sich u.a. Angaben darüber, um welche pflegesensitiven Bereiche es sich in den einzelnen Häusern handelt, die Anzahl der Betten auf den entsprechenden Stationen.

Die Aufstellung dieser Angaben hat das InEK nun auf der Website zum Download bereitgestellt.

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