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Neues Zusatzentgelt für das Arzneimittel Clesrovimab im Fallpauschalen-Katalog 2026

Kurzfristige Vergütungsentscheidung für Clesrovimab: Mit ZE191 wurde der Fallpauschalen-Katalog 2026 erweitert. Die Anpassung zeigt, wie dynamisch sich Erstattungswege im Krankenhausmarkt entwickeln können.

Die Selbstverwaltung hat sich auf die Vergütung von Clesrovimab geeinigt und den Fallpauschalen-Katalog 2026 um das neue Zusatzentgelt ZE191 ergänzt. Damit schafft das deutsche Krankenhausvergütungssystem die Grundlage für eine spezifische Vergütungsmöglichkeit des Arzneimittels. 

Für Hersteller und Investoren unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung eines kontinuierlichen Monitorings von DRG-, Zusatzentgelt- und Erstattungsentwicklungen. 

Ob neue Vergütungswege, Erstattungsperspektiven oder Marktzugangsstrategien: Wir unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische Veränderungen frühzeitig zu bewerten und erfolgreich in ihre Marktstrategie zu integrieren. 

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. 

Autor: Healthcare Heads GmbH

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