Die Selbstverwaltung hat sich auf die Vergütung von Clesrovimab geeinigt und den Fallpauschalen-Katalog 2026 um das neue Zusatzentgelt ZE191 ergänzt. Damit schafft das deutsche Krankenhausvergütungssystem die Grundlage für eine spezifische Vergütungsmöglichkeit des Arzneimittels.
Für Hersteller und Investoren unterstreicht die Entscheidung die Bedeutung eines kontinuierlichen Monitorings von DRG-, Zusatzentgelt- und Erstattungsentwicklungen.
Ob neue Vergütungswege, Erstattungsperspektiven oder Marktzugangsstrategien: Wir unterstützen Unternehmen dabei, regulatorische Veränderungen frühzeitig zu bewerten und erfolgreich in ihre Marktstrategie zu integrieren.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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