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NUB-Status 2 kann bedeuten: Es ist Zeit für einen DRG-Antrag

Beantragen Sie eine veränderte Vergütung für Ihre Therapie und Ihr Produkt beim InEK noch bis Ende März!

Sie haben Ihre Kunden bei der Erstellung eines NUB-Antrages unterstützt.

Das InEK hat jetzt diesem Antrag leider den Status 2 zugewiesen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ihre Kunden jetzt keine zusätzliche Vergütung für Ihre Therapie und Ihr Produkt mit den Krankenkassen verhandeln können.

Jetzt zu resignieren wäre falsch.

NUB-Status 2 kann bedeuten, dass aus Sicht des InEK die beantragte Methode „nicht neu“ ist. In diesem Fall kann ein Weiterentwicklungsantrag die richtige Maßnahme sein.

Bis Ende März 2020 können noch Weiterentwicklungsanträge für das aG-DRG-System 2021 gestellt werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0