Das NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode) ist ein beim InEK anhängiges Antragsverfahren. Die deutschen Krankenhäuser können hier prüfen lassen, ob sie ein zusätzliches Entgelt für neue diagnostische oder therapeutische Methoden, die noch nicht sachgerecht im aG-DRG-System abgebildet sind, mit den Krankenkassen verhandeln dürfen. Das Antragsverfahren wird jährlich von Anfang September bis Ende Oktober für das darauffolgende Jahr durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft das InEK für die jeweils beantragte Methode, ob diese „neu“ ist und ob sie „nicht sachgerecht“ im aG-DRG-System abgebildet ist.
Für das Jahr 2025 hat das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) das NUB-Verfahren am 02.09.2024 gestartet. Krankenhäuser haben nun bis zum 31. Oktober 2024 die Gelegenheit, NUB-Anträge über das Datenportal des InEK einzureichen.
Man hat beim NUB-Verfahren nur wenige Versuche, alles richtig zu machen. Lassen Sie sich von Anfang an durch einen NUB-Experten beraten und betreuen, der Sie bei allen Prozessschritten auf dem Weg zu einer geregelten und sachgerechten Vergütung begleiten kann.
Weitere Informationen zum NUB-Verfahren finden Sie in unserem dazugehörigen Whitepaper.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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