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Thema NUB: Top Tipps von HcH

Jetzt ist die Zeit, mit dem NUB-Verfahren für 2024 zu beginnen!

Das NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode) ist ein beim InEK anhängiges Antragsverfahren. Die deutschen Krankenhäuser können hier prüfen lassen, ob sie ein zusätzliches Entgelt für neue diagnostische oder therapeutische Methoden, die noch nicht sachgerecht im aG-DRG-System abgebildet sind, mit den Krankenkassen verhandeln dürfen.

NUB-Anträge werden bis zum 31.Oktober jeden Jahres beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eingereicht. Über alle NUB-Anträge gemeinsam wird im InEK entschieden. Dabei werden alle NUB-Anträge zu einem Thema zusammengefasst und die Informationen gemeinsam bewertet. Ziel ist es, dass alle Anträge zu einem Verfahren den identischen Status erhalten.

Unser Tipp:

Man hat beim NUB-Verfahren nur wenige Versuche, alles richtig zu machen. Lassen Sie sich von Anfang an durch einen NUB-Experten beraten und betreuen, der Sie bei allen Prozessschritten auf dem Weg zu einer geregelten und sachgerechten Vergütung begleiten kann.

Entdecken Sie weitere Tipps zum Thema NUB in unserem Online e-Learning Kurs: „Market Access for Medical Devices – The NUB process”.

Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und unserem Engagement für Ihren Erfolg oder lesen Sie hier mehr zum Thema NUB.

Autor: Healthcare Heads GmbH

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