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Was ist eine DiGA und welche Barrieren gibt es beim Markteintritt?

Hat das BfArM eine digitale Gesundheitsanwendung gelistet, kann diese von Vertragsärzten verordnet werden.

Mit dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) werden digitale Gesundheitsanwendungen in die Routineversorgung eingeführt. Es handelt sich um digitale Gesundheitsanwendungen, die als Medizinprodukt der Klassen I und IIa zugelassen sind und die – gemeinsam in der Hand des Arztes und des Patienten – die Versorgung positive beeinflussen.

DiGAs müssen mindestens Qualitätskriterien zum Datenschutz, zur Informationssicherheit und zur Interoperabilität erfüllen. Sie müssen anhand einer Studie einen positiven Versorgungseffekt nachweisen und es muss ein Preis mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Sind diese Hürden genommen und Vertragsärzte verordnen die DiGAs Ihren Patienten, dann werden diese Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland für mehr als 70 Millionen Patienten übernommen.

Benötigen Sie mehr Informationen zum Thema DiGA, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf wir unterstützen beim Marktzugang auch für diese Medizinprodukte.

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