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Weltweit einmalige Steuerungsmöglichkeiten des Gesundheitswesens anhand von DRG-Daten

Die weltweit einmalige Infrastruktur zur Erhebung von Behandlungsdaten ist ein herausragendes Instrument, um die Gesundheitsversorgung zu steuern – auch und gerade in der Krise.

Am 22.5.2020 ist das „zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten. Dies ist bereits das zweite Gesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in diesem Jahr zur Steuerung der Gesundheitsleistungen im Rahmen der Corona-Krise. Es ist eines von mehr als 20 Gesetzen, die Gesundheitsminister Jens Spahn und das BMG zum Abschluss gebracht haben.

Das Gesetz soll helfen, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern und Versorgungsengpässe wie in anderen Ländern zu vermeiden.

Im Rahmen dieses Gesetzes werden alle deutschen Krankenhäuser dazu verpflichtet, neben der regulären Datenlieferung an das InEK, die einmal im Jahr erfolgt, zwei weitere Datenlieferungen (jeweils zum 15.06. und 15.10.2020) zu allen Krankenhausfällen des laufenden Jahres an das InEK zu übermitteln.

„Dass dies so kurzfristig gelingen kann, ist der weltweit einmaligen Infrastruktur zur Datenerhebung, die alle Krankenhäuser in Deutschland seit der Einführung des G-DRG-Systems vor mehr als 15 Jahren geübt haben, zu verdanken“, ist Sven Sauermann von Healthcare Heads überzeugt. „Nur diese Infrastruktur erlaubt die mehrfache vollständige und lückenlose Vollerhebung der vielen Millionen in deutschen Krankenhäusern behandelter Fälle, samt Ihrer Diagnosen und Behandlungsdaten und ist ein fantastisches Instrument, um die Herausforderungen in den Griff zu bekommen und die Qualität und Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu sichern.“

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