Eine der Errungenschaften in Bezug auf die Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist der sogenannte „strukturierte Dialog zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems“, kurz auch „Vorschlagsverfahren“ genannt. Anhand dieses Verfahrens ist es möglich, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) Vorschläge zu unterbreiten, z. B. in Bezug auf die Zuordnung bestimmter Patientengruppen zu bestimmten Fallpauschalen (DRGs), um so eine Verbesserung für die Vergütung zu erreichen.
Zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2022, welche im Jahr 2021 durchgeführt werden wird, hat das InEK ein entsprechendes Vorschlagsverfahren bereits eröffnet. Bis Ende März 2021 können Vorschläge eingereicht werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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