News

Unsere News

Beschichtete Stents am Herzen vom G-BA von der Vergütung ausgeschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss schließt antikörperbeschichtete und medikamentenfreisetzende Stents von der Vergütung in der gesetzlichen Krankenkasse aus.

Im Jahr 2013 hat der GKV-Spitzenverband eine Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 137c SGB V beantragt. Der G-BA setzte das Verfahren 2016 bis 2021 aus, um zusätzliche Studienergebnisse mit einbeziehen zu können.

Im Ergebnis wurde nun weder ein Nutzen, noch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative festgestellt. Der G-BA hat die Behandlungsmethode daraufhin von der Vergütung ausgeschlossen. Die Richtlinie ist am 6.9.2022 in Kraft getreten.

Das bedeutet, dass die (stationäre) Behandlung von Koronargefäßstenosen mit antikörperbeschichteten und medikamentenfreisetzenden Stents ab sofort nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf, auch wenn hierfür noch eine Vergütung über das G-DRG-System vorgesehen ist.

Krankenhäuser erhalten für diese Leistung keine Vergütung mehr.

Wir sind davon überzeugt, dass sich diese drastische Veränderung auf den gesamten Bereich der interventionellen Eingriffe am Herzen auswirken wird und auch die Bewertung von anderen innovativen Verfahren im Rahmen der Vergütungsentscheidungen – beim G-BA, aber auch beim InEK - beeinflussen wird.

Das Team von HcH steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung – rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-mail.

Weitere Informationen zum Thema Vergütung finden Sie hier.

E-Mail: info@healthcareheads.com

Phone: +49 431 800 147 0