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OPS Version 2023 - Teil 2

Ein kurzer inhaltlicher Überblick zu den Veränderungen des OPS 2023.

Ab dem 01. Januar 2023 wird der OPS 2023 für die Verschlüsselung von Leistungen in deutschen Krankenhäusern und auch im ambulanten Bereich verwendet werden.

Die Vorabfassung hat das BfArM (früher DIMDI) am 16.08.2002 auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 In diesem Jahr fallen zahlreiche Veränderungen bei „Hinweisen“, „Inklusiva“ und „Exklusiva“ auf. Bei den meisten dieser Änderungen dürfte es sich um „Klarstellungen und Konkretisierungen“ handeln. Inwiefern sich dadurch die bisherige Kodierung entsprechender Patienten ändert, ist zu prüfen.

Kommt es bei einer solchen Änderung zu einer sogenannten „Schärfung“ der Definition, dann werden in der Zukunft typischerweise weniger Patienten mit einem solchen OPS-Kode kodiert werden als in der Vergangenheit und umgekehrt, bei einer „Erweiterung“ der Definition auch mehr.

Das kann auch einen Einfluss auf die Vergütung haben, sind doch die DRGs typischerweise vom InEK mit den Kosten von 2 Jahre alten Fällen berechnet worden, die damit auch mit nicht mehr gültigen OPS-Kodes identifiziert wurden. Es lohnt sich hier für die Medizinindustrie ggf. genau hinzuschauen und Kunden über die Veränderungen und Unterschiede z. B. anhand von Reimbursement-Informationen (Kodierbroschüren) zu informieren.

Neben den typischen redaktionellen und rein textlichen Veränderungen, die nicht zu einer Veränderung der mit dem betreffenden OPS-Kode verschlüsselten Leistungen führen (z. B. „AB0 nichtkompatibel“ geändert in „nicht AB0 kompatibel“), kommen darüber hinaus noch zahlreiche Kode-Differenzierungen, Kode-Entdifferenzierungen, Kode-Streichungen und auch Einführungen neuer OPS-Kodes vor.

Einen vollständigen Überblick können wir in diesem Format nicht liefern, erlauben uns dennoch einige Veränderungen zu erläutern:
 

  • Beispielsweise wurden im Kapitel „5“ neue OPS-Kodes für die endovaskuläre Stent-Prothesenimplantation in die Vena cava mit und ohne Klappenfunktion bzw. monokaval und bikaval (5-38a.90, 5-38a.91, 5-38a.92) und entsprechend ein unspezifischer OPS-Kode (5-38a.9x) eingeführt.
  • Im Kapitel 5-52 “Operationen am Pankreas” wurden neue OPS-Kodes für die transgastrale (5-529.t) bzw. transduodenale (5-529.u) Chemoablation etabliert.
  • Mit der Einführung des Bereiches 5-80a (5-80a.0, 5-80a.1, 5-80a.x und .y) wurden differenzierte Kodes für „offen chirurgische Operationen am Labrum acetabulare“ (Transplantat, Refixation, Knochenanker) eingeführt und das Kapitel der offen chirurgischen Gelenkoperationen auf diese Weise abermals erweitert.
  • Im Bereich der ablativen Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen wurde ein neuer OPS-Kode (8-835.k-) für die irreversible Elektroporation an verschiedenen Lokalisationen (8-835.k0 Rechter Vorhof, 8-835.k1 AV-Knoten, 8-835.k2 Rechter Ventrikel, 8-835.k3 Linker Vorhof, 8-835.k4 Linker Ventrikel und 8-835.k5 Pulmonalvenen) eingeführt.
  • Zusätzlich wird das Kapitel Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße (8-831) sowohl für das „Legen“ als auch für den „Wechsel“ nach verschiedenen Lokalisationen mit zahlreichen neuen OPS-Kodes differenziert.


Für zusätzliche Informationen, Analysen etc. stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Reimbursement-Broschüren und Kodierinformationen.

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