Das NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode) ist ein beim InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) anhängiges Antragsverfahren. Die deutschen Krankenhäuser können hier prüfen lassen, ob sie für neue diagnostische oder therapeutische Methoden, die noch nicht sachgerecht im aG-DRG-System abgebildet sind, mit den Krankenkassen ein zusätzliches Entgelt verhandeln dürfen.
NUB-Anträge können bis zum 31.Oktober jeden Jahres beim InEK eingereicht werden. Das InEK bündelt alle Anträge zu einer neuen Methode, bewertet die Informationen und fällt dann eine Entscheidung über alle dazugehörigen NUB-Anträge. Ziel ist es, dass alle Anträge zu einem Verfahren den identischen Status erhalten.
Unser Tipp:
Man hat beim NUB-Verfahren nur wenige Versuche, alles richtig zu machen. Lassen Sie sich von Anfang an durch einen NUB-Experten beraten und betreuen. Wir begleiten Sie bei allen Prozessschritten auf dem Weg zu einer geregelten und sachgerechten Vergütung für Ihre neue Untersuchung- oder Behandlungsmethode.
Erfahren Sie mehr zum NUB-Verfahren in unserem Whitepaper.
Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer Expertise für Ihren Erfolg!
Autor: Healthcare Heads GmbH
Telefon: +49 431 800 1470
E-Mail: info@healthcareheads.com