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BfArM listet erste DiGAs –Verordnung ab sofort möglich

Durch die Aufnahme der ersten beiden DiGAs in das BfArM Verzeichnis, stehen die ersten Gesundheitsanwendungen den gesetzlich versicherten Patienten ab sofort zur Verfügung.

Diverse Gesetze und Verordnungen der letzten Monate haben den Weg geebnet – nun können die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ab sofort verschrieben werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten zwei DiGAs (Themen Tinnitus und Ängste) in das offizielle Verzeichnis aufgenommen, diese sind somit ab sofort für die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung freigegeben. Wie der Umgang und die Verschreibung der DiGAs in der Praxis aussieht, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Sicher ist aber, dass dieser Schritt des BfArM die Pforten in eine digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland nun endgültig geöffnet hat.

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