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BfArM veröffentlicht weitere Informationen zum Verordnungsverfahren von DiGAs

BfArM konkretisiert DiGA Verordnungsverfahren mit Erläuterungen zur „Bereitstellung verordnungsrelevanter Daten“

Die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) können schon bald von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden – wie dieses Verordnungsverfahren aussehen soll und welche Daten hierfür bereitgestellt werden, wird nun auch auf der Website des BfArM erläutert.

Ebenso wie Dosierungen und Packungsgrößen von Arzneimitteln auf Rezepten (Muster 16) vermerkt werden, wird es verschiedene Verordnungseinheiten von DiGAs geben, die verordnet werden können (wie z.B. Anwendungsdauer, Hardware inklusive etc.).

Des Weiteren werden bei Aufnahme ins DiGA Verzeichnis eineindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation der DiGAs vergeben (DiGA-ID, DiGA-Verordnungseinheit-ID, Pharmazentralnummer). Das bedeutet, dass weitere Informationen zur Abrechenbarkeit von DiGAs geklärt sind und deren Verordnung näher rückt.

Weitere relevante Informationen für Hersteller werden in der heutigen verbandübergreifenden online Veranstaltung „Verordnung & Abrechnung einer DiGA“ diskutiert, zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Selbstverständlich beraten wir von Healthcare Heads Sie gerne zum Thema DiGA und dem Antragsverfahren. Kontaktieren Sie uns unter:

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