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Das InEK hat am 01.09. das NUB-Verfahren für 2021 eröffnet

Nutzen Sie innerhalb der nächsten acht Wochen die Chance über das NUB-Verfahren eine Vergütung für Ihr innovatives Medizinprodukt im G-DRG-System zu sichern.

Damit Krankenhäuser die Möglichkeit haben innovative, teure und nicht mit dem G-DRG-System vergütete Methoden separat mit den Krankenkassen abzurechnen, wurde in Deutschland das NUB-Verfahren eingerichtet.

Das NUB-Verfahren für 2021 wurde vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) am 1.09.2020 eröffnet. Bis Samstag, 31. Oktober 2020  haben Krankenhäuser nun Gelegenheit, einen NUB-Antrag über das Datenportal des InEK einzureichen.

Ziel dieses Verfahrens ist es, Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, das InEK prüfen zu lassen, ob diese das Recht haben, eine zusätzliche Vergütung („NUB-Status 1“) für innovative Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden  mit den Krankenkassen zu verhandeln.

Healthcare Heads hat große Erfahrung mit Unterstützungsleistungen im Rahmen des NUB Verfahrens für die Medizinindustrie und deren Kunden.

Mehr zum Thema NUB-Verfahren finden Sie in unserem Whitepaper.

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