Derzeit befindet sich die eVerordnung von digitalen Anwendungen (DiGA) in einer mehrmonatigen Testphase, unter anderem in der Modellregion Hamburg. Ziel ist es, vor einer verpflichtenden Einführung die technischen Abläufe zu erproben und mögliche Anpassungen vorzunehmen.
Was ist geplant?
- Softwareanbieter müssen bis Ende 2025 zertifizierte DiGA-Verordnungsmodule entwickeln und bei der KBV nachweisen.
- Frühestens zwölf Wochen nach Beginn des Folgequartals, in dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einführung bekannt gibt, ist die Nutzung der eVerordnung verpflichtend.
- Für Psychotherapeuten ist die DiGA-Verordnung die erste eVerordnung – entsprechende Informations- und Schulungsmaterialien werden bereitgestellt.
Bedeutung für die Praxis:
- Die eVerordnung soll künftig Papierformulare auch bei DiGA, Heil- und Hilfsmitteln sowie häuslicher Krankenpflege ablösen.
- Bei technischen Problemen bleiben Ausnahmeregelungen (z. B. Einsatz von Formular 16) analog zum eRezept bestehen.
- Die Umstellung bringt Prozesseffizienz, Transparenz und Standardisierung – aber auch erhöhte Anforderungen an IT-Systeme und Softwarehersteller.
Sie möchten wissen, wie Sie sich als Hersteller, Anbieter oder Leistungserbringer optimal auf die eVerordnung vorbereiten können?
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Weitere Informationen zur Umsetzung und zum Zeitplan stellt die KBV auf ihrer Website bereit.
Autor: Healthcare Heads GmbH
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