Die DRG-Vergütung ergibt sich aus der Bewertungsrelation, auch Relativgewicht genannt, multipliziert mit dem aktuellen Basisfallwert. Damit ist die Vergütung durch DRGs direkt abhängig von den Kosten.
Die Vergütung für Hybrid-DRGs orientiert sich ebenfalls an den Kosten, aber die ambulanten Behandlungsfälle finden anteilig Berücksichtigung.
Was bedeutet das:
- Es werden Kosten aus der stationären Vergütung in die Hybrid-DRGs überführt, was folglich die Gesamtvergütung für stationäre Behandlungsfälle sinken lässt.
- Gleichzeitig sinkt auch die Vergütung für diejenigen Behandlungsfälle, die jetzt über Hybrid-DRGs abgerechnet werden.
Im Ergebnis fallen also die bisherige, wie auch die neue Vergütung geringer aus.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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