Die Einführung der Hybrid-DRGs ist ein mehrjähriger dynamischer Prozess mit wichtigen Weiterentwicklungen ab 2026 angelegt.
Ab 2026 soll der Leistungskatalog für Hybrid-DRGs deutlich erweitert werden.
Das Besondere ist die Aufnahme von Leistungen, die bisher noch nie in Deutschland ambulant durchgeführt wurden und eine Verweildauer im Krankenhaus von bis zu drei Tagen (zwei Übernachtungen). Gleichzeitig werden Abrechnungsprozesse weiter standardisiert, um eine einheitliche Vergütung zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten zu sichern. Die betroffenen Leistungen müssen auch verbindlich über das Hybrid-DRG-System abgerechnet werden.
Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich daraus für Ihr Produkt?
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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