Das Verfahren für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) ist ein beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) anhängiges Antragsverfahren.
Die deutschen Krankenhäuser können hier prüfen lassen, ob sie für neue diagnostische oder therapeutische Methoden ein zusätzliches Entgelt mit den Krankenkassen verhandeln dürfen, auch wenn diese noch nicht sachgerecht im aG-DRG-System abgebildet sind.
Das Antragsverfahren wird jährlich von Anfang September bis Ende Oktober für das darauffolgende Jahr durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft das InEK für die jeweils beantragte Methode, ob diese „neu“ ist und ob sie „nicht sachgerecht“ im aG-DRG-System abgebildet ist.
Für das Jahr 2027 hat das InEK das NUB-Verfahren am 01.09.2026 gestartet. Krankenhäuser haben nun bis zum 31. Oktober 2026 die Gelegenheit, NUB-Anträge über das Datenportal des InEK einzureichen.
Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, die auch jetzt schon einen Einfluss auf das NUB-Verfahren haben, werden belastbare Reimbursement-Strategien und eine frühzeitige Vorbereitung auf veränderte Rahmenbedingungen zunehmend wichtiger.
Man hat beim NUB-Verfahren nur wenige Versuche, alles richtig zu machen. Lassen Sie sich von Anfang an durch einen NUB-Experten beraten und betreuen. Healthcare Heads wird Sie bei allen Prozessschritten auf dem Weg zu einer geregelten und sachgerechten Vergütung begleiten.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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